Regeländerungen 24/25
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Änderungen an einzelnen Regeln
Regel 1. Spielfeld
- Präzisierung, dass das Signal der Torlinientechnologie (GLT), dass ein Tor erzielt wurde, dem Schiedsrichter auch auf dessen Ohrhörer/Headset übermittelt werden kann
Änderung an Regel 1. Spielfeld > 1.11 Torlinientechnologie (GLT)
Textergänzung:
GLT-Prinzipien
(…)
Das Signal, dass ein Tor erzielt wurde, wird vom GLT-System unmittelbar und ausschliesslich den Spieloffiziellen übermittelt (auf die Uhr des Schiedsrichters, durch Vibration und ein optisches Signal
, und/oder auf den Ohrhörer/das Headset des Schiedsrichters
) und binnen einer Sekunde bestätigt. Das Signal darf auch in denVideo Operation Room
(VOR) Video-Überprüfungsraum (VÜR) übermittelt werden.
Erklärung:
Präzisierung, dass das GLT-Signal, dass ein Tor erzielt wurde, dem Schiedsrichter auch auf dessen Ohrhörer/Headset übermittelt werden kann.
Regel 3. Spieler
- Zulassung zusätzlicher dauerhafter Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung für Wettbewerbe
- Ergänzung, dass jedes Team einen Kapitän haben muss, der eine identifizierende Armbinde trägt
Änderungen an Regel 3. Spieler > 3.2 Anzahl Auswechslungen
Textergänzung (nach dem Abschnitt zu den Rückwechseln):
Zusätzliche dauerhafte Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung
Wettbewerbsorganisatoren dürfen unter Einhaltung des Protokolls in „Anmerkungen und Regelvarianten“ zusätzliche dauerhafte Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung zulassen.
Erklärung:
Wettbewerbsorganisatoren haben neu die Möglichkeit, zusätzliche dauerhafte Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung zu erlauben. Das genaue Protokoll ist in den Spielregeln unter „Anmerkungen und Regelvarianten“ zu finden.
Änderungen an Regel 3. Spieler > 3.10 Teamkapitän
Textergänzung :
Jedes Team muss einen Kapitän auf dem Spielfeld haben, der eine identifizierende Armbinde trägt.
Der Teamkapitän geniesst weder einen Sonderstatus noch Privilegien, er trägt vielmehr aber eine gewisse Verantwortung für das Verhalten seines Teams.
Erklärung:
Die Teams müssen einen Kapitän haben, den der Schiedsrichter leicht identifizieren kann. Einzelheiten zur Kapitänsbinde sind in Regel 4 dargelegt.
Regel 4. Ausrüstung der Spieler
- Präzisierung, dass die Spieler für die Grösse und Zweckdienlichkeit ihrer Schienbeinschoner selbst verantwortlich sind
- Präzisierung der Vorgaben für die obligatorische Kapitänsbinde
- Ergänzung von „Handschuhe“ unter „Weitere Ausrüstungsteile“
- Verschiebung des Verweises auf Trainingshosen für Torhüter von „Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung“ in „Weitere Ausrüstungsteile“
Änderung an Regel 4. Ausrüstung der Spieler > 4.2 Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung
Geänderter Text:
Die zwingend vorgeschriebene Ausrüstung eines Spielers besteht aus den folgenden einzelnen Gegenständen:
- (…)
- Schienbeinschoner –
Diese
diese müssen aus einem geeigneten Material bestehenund genügend gross sein, um
, das angemessenen Schutzzu bieten
bietet, und von den Stutzen abgedeckt werden.
Die Spieler sind für die Grösse und Zweckdienlichkeit ihrer Schienbeinschoner selbst verantwortlich.
- (…)
Erklärung:
Präzisierung, dass die Spieler für die Grösse und Zweckdienlichkeit ihrer Schienbeinschoner selbst verantwortlich sind. Nach der entsprechenden Anpassung der Definition von Schienbeinschonern im Glossar wurde diese Information auch in den Regeltext aufgenommen.
Änderung an Regel 4. Ausrüstung der Spieler > 4.2 Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung
Textergänzung:
Die zwingend vorgeschriebene Ausrüstung eines Spielers besteht aus den folgenden einzelnen Gegenständen:
- (…)
Schuhe
Der Teamkapitän muss die vom zuständigen Wettbewerbsorganisator ausgegebene oder genehmigte Armbinde oder eine einfarbige Armbinde tragen, auf der das Wort „Captain“ oder der Buchstabe „C“ oder eine entsprechende Übersetzung steht, wobei die Schrift ebenfalls einfarbig sein muss (siehe auch „Allgemeine Regelvarianten“).
Erklärung:
Der Kapitän muss eine schlichte Armbinde tragen, die den Vorgaben von Regel 4 betreffend Slogans, Botschaften, Bilder und Werbung entspricht. Die Armbinde darf vom Wettbewerbsorganisator ausgegeben oder genehmigt werden.
Änderung an Regel 4. Ausrüstung der Spieler > 4.2 Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung und 4.4 Weitere Ausrüstungsteile
Geänderter Text:
2. Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung
Die zwingend vorgeschriebene Ausrüstung eines Spielers besteht aus den
folgenden einzelnen Gegenständen:
- (…)
Torhüter dürfen Trainingshosen tragen.
(…)
4. Weitere Ausrüstungsteile
Ungefährliche Schutzausrüstung, z. B.
Handschuhe,
Kopfschutz, Gesichtsmasken oder Knie- und Armschoner aus weichen, leichten, gepolsterten Materialien, sowie Torhütermützen und Sportbrillen sind erlaubt.Torhüter dürfen Trainingshosen tragen
.
Erklärung:
Unter „Weitere Ausrüstungsteile“ wurden „Handschuhe“ ergänzt, da diese insbesondere von Torhütern häufig getragen werden. Der Verweis auf Trainingshosen für Torhüter wurde von „Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung“ in „Weitere Ausrüstungsteile“ verschoben, um zu präzisieren, dass
Trainingshosen nicht zwingend sind.
Regel 12. Fouls und sonstiges Fehlverhalten
- Präzisierung, dass Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels, die mit einem Strafstoss geahndet werden, gleich sanktioniert werden wie Fouls bei dem Versuch, den Ball zu spielen, oder bei einem Zweikampf um den Ball
Änderungen an Regel 12. Fouls und sonstiges Fehlverhalten > 12.3 Disziplinarmassnahmen
Geänderter Text:
Verwarnung für unsportliches
Verhalten
BetragenEin Spieler ist wegen unsportlichen
Verhaltens
Betragens zu verwarnen, wenn er:
- (…)
- ein Handspiel begeht, um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern oder zu unterbinden
, es sei denn, der Schiedsrichter entscheidet auf Strafstoss für ein Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels,
ein Tor oder eine offensichtliche Torchance des Gegners vereitelt und der Schiedsrichter auf Strafstoss für ein Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels entscheidet,
- (…)
Feldverweiswürdige Vergehen
Spieler,
Einwechselspieler
Auswechselspieler oder ausgewechselte Spieler, die eines der folgenden Vergehen begehen, werden des Feldes verwiesen:
- Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance des Gegners durch ein
Vergehen wegen absichtlichen Handspiels
Handspielvergehen (mit Ausnahme des Torhüters im eigenen Strafraum)Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance des Gegners durch ein unabsichtliches Handspielvergehen ausserhalb des eigenen Strafraums
- (…)
Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance
(…)
Wenn ein Spieler ein Tor oder eine offensichtliche Torchance des Gegners durch ein
Vergehen wegen absichtlichen Handspiels
Handspielvergehen vereitelt, wird er unabhängig vom Ort des Vergehens des Feldes verwiesen (mit Ausnahme des Torhüters im eigenen Strafraum).
Wenn ein Spieler ein Tor oder eine offensichtliche Torchance des Gegners durch ein Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels vereitelt und der Schiedsrichter auf Strafstoss entscheidet, wird der fehlbare Spieler verwarnt.
Erklärung:
Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels sind in der Regel auf den Versuch eines Spielers, den Ball regelkonform zu spielen, zurückzuführen. Wird bei solchen Vergehen auf Strafstoss entschieden, sollte der gleiche Grundsatz gelten wie für Vergehen (Fouls), bei denen der Spieler versucht, den Ball zu spielen, oder einen Zweikampf um den Ball führt, d. h. eine Verwarnung für das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance und keine Sanktion für das Verhindern oder Unterbinden eines aussichtsreichen Angriffs. Absichtliches Handspiel ist weiterhin ein feldverweiswürdiges Vergehen, wenn auf Strafstoss entschieden wird, da es vergleichbar ist mit Halten, Ziehen, Stossen, einem Vergehen ohne Möglichkeit, den Ball zu spielen, etc.
Regel 14. Strafstoss
- Präzisierung, dass ein Teil des Balls die Mitte des Elfmeterpunkts berühren oder überragen muss
- Ergänzung, dass Vergehen von Mitspielern nur geahndet werden, wenn sie den Ausgang des Strafstosses beeinflussen (gleicher Grundsatz wie für Vergehen des Torhüters)
Änderungen an Regel 14. Strafstoss > 14.1 Ausführung
Geänderter Text:
Der Ball muss ruhig auf dem Elfmeterpunkt
am Boden
liegen,wobei ein Teil des Balls die Mitte des Elfmeterpunkts berühren oder überragen muss,
und die Torpfosten, die Querlatte und das Tornetz dürfen sich nicht bewegen.
Erklärung:
Präzisierung der Position des Balls bei einem Strafstoss, da es zu Streitigkeiten und/oder Verzögerungen kommen kann, insbesondere, wenn der Elfmeterpunkt nicht kreisförmig ist. Ein Teil des Balls muss die Mitte des Elfmeterpunkts berühren oder überragen (analog zu Eckstössen, bei denen der Ball innerhalb des Eckbereichs platziert werden muss, wobei er den Eckviertelkreis mindestens
überragen muss). Wenn der Zustand des Spielfelds eine geringfügige Änderung erfordert, entscheidet wie bei anderen Positionsfragen der Schiedsrichter.
Änderungen an Regel 14. Strafstoss > 14.2 Vergehen/Sanktionen
Textergänzung:
(…)
Wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt, bevor der Ball im Spiel ist, gelten folgende Bestimmungen:
Das Vergehen eines Mitspielers des Schützen wird nur geahndet, wenn:
es den Torhüter eindeutig beeinträchtigt oder
der fehlbare Spieler den Ball spielt oder einen Zweikampf um den Ball führt und dann ein Tor erzielt oder zu erzielen versucht oder eine Torchance kreiert.
Das Vergehen eines Mitspielers des Torhüters wird nur geahndet, wenn:
es den Schützen eindeutig beeinträchtigt oder
der fehlbare Spieler den Ball spielt oder einen Zweikampf um den Ball führt und dies den Gegner daran hindert, ein Tor zu erzielen oder zu erzielen zu versuchen oder eine Torchance zu kreieren.
- (…)
Erklärung:
Vergehen durch Mitspieler sind insbesondere bei Spielen auf tieferen Stufen ohne unparteiische Schiedsrichterassistenten schwierig auszumachen und zu regeln. Für den Video-Schiedsrichterassistenten sind sie jedoch leicht zu erkennen. Würde Regel 14 strikt angewandt, müssten die meisten Strafstösse wiederholt werden. Da Vergehen von Mitspielern den Ausgang eines Strafstosses nur selten beeinflussen (nur wenn der Ball ins Spiel zurückspringt), sollte dafür der gleiche Grundsatz gelten wie für Vergehen des Torhüters, d. h., sie werden nur geahndet, wenn es den Ausgang des Strafstosses beeinflusst.
Änderungen an Regel 14. Strafstoss > 14.3 Zusammenfassung
Geänderter Text:
Erklärung:
Vergehen durch Mitspieler sind insbesondere bei Spielen auf tieferen Stufen ohne unparteiische Schiedsrichterassistenten schwierig auszumachen und zu regeln. Für den Video-Schiedsrichterassistenten sind sie jedoch leicht zu erkennen. Würde Regel 14 strikt angewandt, müssten die meisten Strafstösse wiederholt werden. Da Vergehen von Mitspielern den Ausgang eines Strafstosses nur selten beeinflussen (nur wenn der Ball ins Spiel zurückspringt), sollte dafür der gleiche Grundsatz gelten wie für Vergehen des Torhüters, d. h., sie werden nur geahndet, wenn es den Ausgang des Strafstosses beeinflusst.
Leitlinien für Zeitstrafen
- Überarbeitung der Richtlinien, insbesondere zur Ergänzung, dass ein mit einer Zeitstrafe belegter Spieler erst bei einer Spielunterbrechung aufs Spielfeld zurückkehren darf, und zur Vereinfachung von System B
Leitlinien für Zeitstrafen
Textergänzung:
Dauer der Zeitstrafe
(…)
- Der Schiedsrichter sollte in die Zeitstrafe die Zeit einrechnen, die am Ende einer Halbzeit wegen Unterbrechungen (Auswechslungen, Verletzungen,
Torjubel
etc.) nachgespielt wird.- Die Wettbewerbsorganisatoren entscheiden, wer dem Schiedsrichter beim Stoppen der Zeitstrafen hilft, z. B. ein Delegierter, der vierte Offizielle, ein Schiedsrichterassistent oder allenfalls ein Teamoffizieller.
- Nach Ablauf der Zeitstrafe darf der Spieler von der Seitenlinie aufs Spielfeld zurückkehren, sobald der Schiedsrichter
bei der nächsten Spielunterbrechung
die entsprechende Erlaubnis erteilt hat.- Wann ein Spieler zurückkehren darf, entscheidet allein der Schiedsrichter.
- Ein Spieler, der eine Zeitstrafe verbüsst, darf erst nach Ablauf seiner Zeitstrafe ausgewechselt werden (sofern sein Team das Kontingent an Auswechslungen
und/oder Auswechselgelegenheiten (sofern zutreffend)
noch nicht ausgeschöpft hat).(…)
System A: Zeitstrafen bei allen Verwarnungen
- Alle verwarnungswürdigen Vergehen werden mit einer Zeitstrafe geahndet.
- Ein Spieler, der im selben Spiel zum zweiten Mal verwarnt wird:
- erhält eine zweite Zeitstrafe und wird nach ihrem Ablauf vom Spiel ausgeschlossen,
- darf nach Ablauf der zweiten Zeitstrafe durch einen Einwechselspieler ersetzt werden, sofern sein Team das Kontingent an Auswechslungen
und/oder Auswechselgelegenheiten (sofern zutreffend)
noch nicht ausgeschöpft hat (weil das Team mit der zweimaligen Unterzahl während der Zeitstrafen bereits bestraft wurde).System B: Zeitstrafen bei bestimmten Verwarnungen*
- Nur bestimmte verwarnungswürdige Vergehen werden mit einer Zeitstrafe geahndet.
- Alle anderen verwarnungswürdigen Vergehen werden mit einer gelben Karte ohne Zeitstrafe bestraft.
Ein Spieler, der im selben Spiel zweimal verwarnt wird, wird des Feldes verwiesen, selbst wenn eine oder beide Verwarnungen für ein Vergehen ausgesprochen wurden, das mit einer Zeitstrafe geahndet wurde.
*Für einige Wettbewerbe kann es sinnvoll sein, Zeitstrafen auf verwarnungswürdige Vergehen zu beschränken, die allein das Verhalten betreffen wie:
- Simulieren,
- absichtliches Verzögern der Spielfortsetzung durch das gegnerische Team,
- Protestieren, verbale Äusserungen oder Gesten,
- Verhindern oder Unterbinden eines aussichtsreichen Angriffs durch Halten, Ziehen, Stossen oder
absichtliches
Handspiel,- unzulässiges Antäuschen bei der Ausführung eines Strafstosses durch den Schützen.
Erklärung:
- Zur Vereinfachung des Vorgehens bei Zeitstrafen darf ein mit einer Zeitstrafe belegter Spieler nach Ablauf seiner Zeitstrafe erst bei einer Spielunterbrechung aufs Spielfeld zurückkehren und nicht, wenn der Ball im Spiel ist.
- Wenn eine Zeitstrafe am Ende der ersten Halbzeit der Verlängerung noch nicht abgelaufen ist, läuft sie zu Beginn der zweiten Halbzeit der Verlängerung weiter (eine am Ende der zweiten Halbzeit der Verlängerung nicht abgelaufene Zeitstrafe wird nicht auf das Elfmeterschiessen übertragen, da es dort keine Zeitstrafen gibt).
- System B, bei dem nur bestimmte Vergehen mit einer Zeitstrafe geahndet werden, wurde insofern vereinfacht, als ein Spieler nach zwei beliebigen verwarnungswürdigen Vergehen im selben Spiel (dauerhaft) des Feldes verwiesen wird.
- „Handspiel“ heisst in der Liste der Vergehen, die mit einer Zeitstrafe wegen Verhinderns oder Unterbindens eines aussichtsreichen Angriffs geahndet werden können (System B), neu „absichtliches Handspiel“.