ANMERKUNGEN UND REGELVARIANTEN

Protokoll für zusätzliche dauerhafte Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung

Überarbeitete Leitlinien gültig ab 1. Juli 2024

Einleitung

Auf Beschluss der 138. IFAB-Jahresversammlung vom 2. März 2024 in Schottland dürfen Wettbewerbsorganisatoren neu zusätzliche dauerhafte Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung erlauben.

Eine zusätzliche dauerhafte Auswechslung wegen Gehirnerschütterung liegt vor, wenn ein Spieler, der tatsächlich oder vermutlich eine Gehirnerschütterung erlitten hat, ausgewechselt wird und nicht mehr länger am Spiel teilnimmt. Diese Auswechslung zählt nicht als „normale“ Auswechslung (oder Auswechselgelegenheit, sofern zutreffend).

Auf zusätzliche dauerhafte Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung wird in folgender Regel verwiesen:

Regel 3 – Spieler

3.2 Anzahl Auswechslungen – Zusätzliche dauerhafte Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung

Wettbewerbsorganisatoren dürfen unter Einhaltung des Protokolls in „Anmerkungen und Regelvarianten“ zusätzliche dauerhafte Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung zulassen.

Hinweis: Während der Tests wurden zwei unterschiedliche Protokolle verwendet. Bei der IFAB-Jahresversammlung wurde jedoch nur ein Protokoll bewilligt, das in allen Punkten einzuhalten ist.

Grundsätze

  • Jedes Team darf in einem Spiel höchstens eine Auswechslung wegen Gehirnerschütterung vornehmen.

  • Eine solche Auswechslung darf ungeachtet der bereits erfolgten Auswechslungen vorgenommen werden.

  • Bei Wettbewerben, in denen die Zahl der gemeldeten Einwechselspieler der maximal zulässigen Anzahl „normaler“ Auswechslungen entspricht, darf für die Auswechslung wegen Gehirnerschütterung ein ausgewechselter Spieler wieder eingewechselt werden. Eine solche Auswechslung darf jederzeit und ungeachtet der bereits genutzten Auswechslungen vorgenommen werden.

  • Bei einer Auswechslung bei einer Gehirnerschütterung erhält das gegnerische Team die Möglichkeit, aus beliebigen Gründen eine zusätzliche Auswechslung vorzunehmen.

Verfahren

  • Der Auswechselvorgang erfolgt gemäss Regel 3 – Spieler (mit den nachfolgend genannten Ausnahmen).

  • Eine Auswechslung wegen Gehirnerschütterung darf wie folgt vorgenommen werden:

    • sofort nach einer tatsächlichen oder vermuteten Gehirnerschütterung

    • nach einer Behandlung auf dem Spielfeld und/oder nach einer Behandlung neben dem Spielfeld oder

    • jederzeit bei einer tatsächlichen oder vermuteten Gehirnerschütterung (auch nachdem ein Spieler untersucht wurde und wieder auf das Spielfeld zurückgekehrt ist)

  • Wenn sich ein Team für eine Auswechslung wegen Gehirnerschütterung entscheidet, wird der Schiedsrichter/vierte Offizielle informiert, indem für die Auswechslung idealerweise eine Karte oder ein Formular in einer anderen Farbe verwendet wird.

  • Der Spieler mit einer tatsächlichen oder vermuteten Gehirnerschütterung darf nicht mehr länger am Spiel teilnehmen (auch nicht an einem etwaigen Elfmeterschiessen) und sollte nach Möglichkeit in die Umkleidekabine und/ oder eine medizinische Einrichtung begleitet werden.

  • Der Schiedsrichter/vierte Offizielle teilt dem gegnerischen Team mit, dass es ebenfalls eine zusätzliche Auswechslung und eine zusätzliche Auswechselgelegenheit erhält, die zeitgleich mit der Auswechslung wegen Gehirnerschütterung des anderen Teams oder zu einem beliebigen Zeitpunkt danach (vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in den Spielregeln) genutzt werden darf.

Auswechselgelegenheiten

  • Eine Auswechslung wegen Gehirnerschütterung zählt nicht als „normale“ Auswechselgelegenheit.

  • Falls ein Team neben einer Auswechslung wegen Gehirnerschütterung gleichzeitig auch eine „normale“ Auswechslung vornimmt, gilt dies jedoch als „normale“ Auswechselgelegenheit.

  • Falls ein Team alle „normalen“ Auswechselgelegenheiten ausgeschöpft hat,darf es keine Auswechslung wegen Gehirnerschütterung anstelle einer „normalen“ Auswechslung vornehmen.

  • Wenn ein Team eine Auswechslung wegen Gehirnerschütterung vornimmt, darf das gegnerische Team eine zusätzliche Auswechslung vornehmen und erhält eine zusätzliche Auswechselgelegenheit. Diese zusätzliche Gelegenheit darf nur für die zusätzliche Auswechslung und nicht für eine „normale“ Auswechslung genutzt werden.

Spieloffizielle

Der Schiedsrichter und die anderen Spieloffiziellen, insbesondere der vierte Offizielle:

  • dürfen nicht auf die Entscheidung des Teams einwirken, ob ein Spieler ausgewechselt werden soll und ob dies im Rahmen einer „normalen“ Auswechslung oder einer Auswechslung wegen Gehirnerschütterung geschehen soll,

  • dürfen nicht entscheiden, ob eine tatsächliche oder vermutete Verletzung die Voraussetzungen einer Auswechslung wegen Gehirnerschütterung erfüllt, sollten angemessene Unterstützung leisten, wenn ein Spieler tatsächlich oder vermutlich verletzt ist, und insbesondere den Kapitän, den Trainer und/oder die medizinischen Betreuer informieren, wenn ein Spieler ihrer Ansicht nach untersucht und/oder behandelt werden muss,

  • sollten die Entscheidung des Kapitäns, des Trainers und/oder der medizinischen Betreuer unterstützen, wenn ein verletzter Spieler nicht weiterspielen kann, und die Spielfortsetzung gegebenenfalls so lange hinauszögern, bis der Spieler das Spielfeld verlassen hat,

  • müssen die zuständigen Stellen informieren, wenn der Verdacht besteht, dass eine Auswechslung wegen Gehirnerschütterung möglicherweise zu Unrecht getätigt wurde.