Jedes Spiel wird von einem Schiedsrichter geleitet, der die uneingeschränkte Befugnis hat, die Spielregeln im Zusammenhang mit dem Spiel durchzusetzen.
Regel 5
SchiedsrichterRegel 5
Schiedsrichter
Regel 5
SchiedsrichterRegel 5
Schiedsrichter
Der Schiedsrichter entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der Spielregeln und des Fussballs. Er trifft die Entscheidungen basierend auf seiner Einschätzung und darf angemessene Massnahmen im Rahmen der Spielregeln durchsetzen.
Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu Tatsachen im Zusammenhang mit dem Spiel sind endgültig. Dazu gehören auch die Entscheidung auf „Tor“ oder „kein Tor“ und das Ergebnis des Spiels. Die Entscheidungen des Schiedsrichters und aller anderen Spieloffiziellen sind stets zu respektieren.
Wenn das Spiel fortgesetzt wurde oder der Schiedsrichter die erste oder zweite Halbzeit (einschliesslich der Verlängerung) beendet und das Spielfeld verlassen oder das Spiel abgebrochen hat, darf der Schiedsrichter eine Entscheidung zur Spielfortsetzung nicht ändern, wenn er feststellt oder von einem anderen Spieloffiziellen einen Hinweis erhält, dass diese Entscheidung nicht korrekt ist. Verlässt der Schiedsrichter das Spielfeld nach Ende einer Halbzeit jedoch, um sich in die Review Area zu begeben oder um die Spieler auf das Spielfeld zurückzubeordern, darf er eine Entscheidung zu einem Vorfall, der sich vor Ende der Halbzeit zugetragen hat, ändern.
Neben den in Regel 12.3 und im VAR-Protokoll beschriebenen Fällen darf eine Disziplinarmassnahme nach Fortsetzung des Spiels nur ausgesprochen werden, wenn ein anderer Spieloffizieller das betreffende Vergehen erkannt und dem Schiedsrichter vor der Fortsetzung des Spiels zu melden versucht hat. In diesem Fall wird das Spiel nicht gemäss der für dieses Vergehen vorgesehenen Spielaufnahme fortgesetzt.
Bei Unpässlichkeit des Schiedsrichters darf das Spiel unter der Leitung der weiteren Spieloffiziellen weiterlaufen, bis der Ball das nächste Mal aus dem Spiel geht.
Der Schiedsrichter hat:
setzt die Spielregeln durch,
leitet das Spiel zusammen mit den weiteren Spieloffiziellen,
fungiert als Zeitnehmer, macht Aufzeichnungen über das Spiel und lässt den zuständigen Instanzen einen Spielbericht zukommen, einschliesslich Angaben zu Disziplinarmassnahmen oder sonstigen Zwischenfällen vor, während oder nach dem Spiel,
überwacht die Fortsetzung des Spiels und/oder zeigt diese an,
Vorteil
lässt das Spiel bei einem Vergehen weiterlaufen, sofern das Team, das das Vergehen nicht begangen hat, dadurch einen Vorteil erhält, und das Vergehen zu ahnden, wenn der mutmassliche Vorteil nicht sofort oder innerhalb weniger Sekunden eintritt,
Disziplinarmassnahmen
ahndet bei mehreren gleichzeitigen Vergehen das schwerste Vergehen hinsichtlich Sanktion, Spielfortsetzung, physischer Härte und taktischer Auswirkungen,
ergreift Disziplinarmassnahmen gegen Spieler, die ein verwarnungs- oder feldverweiswürdiges Vergehen begangen haben,
hat die Befugnis, ab dem Betreten des Spielfelds zur Spielfeldkontrolle bis zum Verlassen des Spielfelds nach dem Spiel (einschliesslich des Elfmeterschiessens) Disziplinarmassnahmen zu ergreifen. Wenn ein Spieler vor dem Betreten des Spielfelds zum Spielbeginn ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht, hat der Schiedsrichter die Befugnis, die Spielteilnahme des Spielers zu verhindern (siehe Regel 3.6). Der Schiedsrichter meldet jegliches sonstige Fehlverhalten,
hat die Befugnis, ab dem Betreten des Spielfelds vor Spielbeginn bis zum Verlassen des Spielfelds nach dem Spiel, einschliesslich während der Halbzeitpause, der Verlängerung und des Elfmeterschiessens, gelbe und rote Karten zu zeigen und, wenn es die Wettbewerbsbestimmungen zulassen, einen Spieler mit einer Zeitstrafe vorübergehend vom Spiel auszuschliessen,
ergreift Massnahmen gegen Teamoffizielle, die sich nicht verantwortungsbewusst verhalten, wobei er sie ermahnen, verwarnen (gelbe Karte) oder des Spielfelds und von dessen unmittelbarer Umgebung, einschliesslich der technischen Zone, verweisen darf (rote Karte). Kann der Täter nicht eruiert werden, wird die Disziplinarmassnahme gegen den höchstrangigen Trainer in der technischen Zone ausgesprochen. Ein medizinischer Teamoffizieller, der ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht, darf bleiben, wenn dem Team keine andere medizinische Person zur Verfügung steht, und handeln, wenn ein Spieler eine medizinische Behandlung benötigt,
entscheidet auf Hinweis anderer Spieloffizieller über Ereignisse, die er selbst nicht wahrgenommen hat,
Verletzungen
lässt das Spiel weiterlaufen, bis der Ball aus dem Spiel ist, wenn ein Spieler nur leicht verletzt ist,
unterbricht das Spiel, wenn ein Spieler ernsthaft verletzt ist, und veranlasst, dass dieser vom Spielfeld gebracht wird. Ein verletzter Spieler darf nicht auf dem Spielfeld behandelt werden und darf dieses erst nach der Spielfortsetzung wieder betreten. Wenn der Ball im Spiel ist, muss der Spieler das Spielfeld von der Seitenlinie betreten. Wenn der Ball aus dem Spiel ist, darf der Spieler das Spielfeld von einer beliebigen Begrenzungslinie betreten. Ausnahmen von der Verpflichtung zum Verlassen des Spielfelds bestehen nur, wenn:
sich ein Torhüter verletzt,
ein Torhüter und ein Feldspieler nach einem Zusammenprall behandelt werden müssen,
Spieler desselben Teams nach einem Zusammenprall behandelt werden müssen,
sich ein Spieler schwer verletzt,
ein Spieler durch ein physisches Vergehen verletzt wurde, für das der Gegenspieler verwarnt oder des Feldes verwiesen wurde (z. B. rücksichtsloses oder grobes Foulspiel), sofern die Untersuchung/Behandlung schnell abgeschlossen wird,
ein Strafstoss verhängt wurde und der verletzte Spieler der Schütze ist,
sorgt dafür, dass ein blutender Spieler das Spielfeld verlässt. Der Spieler darf das Spielfeld erst auf ein Zeichen des Schiedsrichters wieder betreten, der sich davon überzeugt haben muss, dass die Blutung gestoppt wurde und sich kein Blut auf der Ausrüstung befindet,
sorgt dafür, dass der Spieler das Spielfeld auf der Trage oder zu Fuss verlässt, wenn der Schiedsrichter den Ärzten und/oder Sanitätern erlaubt hat, das Spielfeld zu betreten. Ein Spieler, der diese Regel nicht befolgt, wird wegen unsportlichen Verhaltens verwarnt,
zeigt einem Spieler, der das Spielfeld zur Behandlung einer Verletzung verlassen muss, die Karte vor Verlassen des Spielfelds, wenn er diesen Spieler verwarnen oder des Feldes verweisen will,
setzt das Spiel mit einem Schiedsrichterball fort, wenn das Spiel nicht aus einem anderen Grund unterbrochen wurde oder eine Verletzung eines Spielers nicht auf ein Vergehen zurückgeht,
Eingriffe von aussen
unterbricht das Spiel wegen eines Vergehens oder eines Eingriffs von aussen, setzt es aus oder bricht es ab, wenn z. B.:
das Flutlicht unzureichend ist,
ein von einem Zuschauer geworfener Gegenstand einen Spieloffiziellen, einen Spieler oder einen Teamoffiziellen trifft. Der Schiedsrichter kann das Spiel je nach Schwere des Zwischenfalls weiterlaufen lassen, unterbrechen , aussetzen oder abbrechen,
ein Zuschauer mit einem Pfiff das Spiel beeinflusst. Das Spiel wird unterbrochen und mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt,
bei laufendem Spiel ein zweiter Ball, ein anderes Objekt oder ein Tier aufs Spielfeld gelangt. In diesem Fall muss der Schiedsrichter:
das Spiel nur unterbrechen und mit einem Schiedsrichterball fortsetzen, wenn das Spielgeschehen gestört wurde. Wenn der Ball ins Tor geht und kein Spieler des verteidigenden Teams aufgrund des Eingriffs am Spielen des Balls gehindert wurde, zählt der Treffer, selbst wenn es zu einem Kontakt mit dem Ball gekommen ist, es sei denn, der Eingriff erfolgte durch das angreifende Team,
das Spiel weiterlaufen lassen, wenn das Spielgeschehen nicht gestört wurde, und das störende Element so schnell wie möglich entfernen lassen,
verbietet unbefugten Personen das Betreten des Spielfelds zu verbieten.
Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Organisator eines Spiels/Wettbewerbs sämtliche Anforderungen des Unterstützungs- und Bewilligungsprogramms zur VAR-Einführung (IAAP) (gemäss IAAP-Dokumenten der FIFA) erfüllt und die schriftliche Erlaubnis der FIFA erhalten hat.
Der Schiedsrichter darf ausschliesslich bei klaren und offensichtlichen Fehlentscheidungen oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen im Zusammenhang mit folgenden Situationen von einem VAR unterstützt werden:
Tor/kein Tor
Strafstoss/kein Strafstoss
direkte rote Karte (nicht bei zweiter Verwarnung)
Spielerverwechslung (bei Verwarnung oder Feldverweis für den falschen Spieler)
Der VAR unterstützt den Schiedsrichter anhand von Wiederholungen des Vorfalls. Der Schiedsrichter trifft die endgültige Entscheidung ausschliesslich aufgrund von Informationen des VAR und/oder seiner eigenen Videoüberprüfung am Spielfeldrand (On-field Review, OFR).
Ausser bei schwerwiegenden übersehenen Vorfällen muss der Schiedsrichter (oder gegebenenfalls ein anderer Spieloffizieller auf dem Spielfeld) immer eine Entscheidung treffen (einschliesslich der Entscheidung, ein mögliches Vergehen nicht zu ahnden). Eine solche Entscheidung kann nicht geändert werden, es sei denn, es handelt sich um eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung.
Videoüberprüfung nach erfolgter Spielfortsetzung
Wurde das Spiel unterbrochen und wieder fortgesetzt, darf der Schiedsrichter nur im Fall von Spielerverwechslungen oder möglichen feldverweiswürdigen Vergehen wegen einer Tätlichkeit, Anspuckens oder Beissens des Gegners oder einer äusserst anstössigen, beleidigenden und/oder schmähenden Handlung eine Videoüberprüfung vornehmen und entsprechende Disziplinarmassnahmen ergreifen.
Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung
Der Schiedsrichter muss über folgende Ausrüstungsgegenstände verfügen:
Pfeife(n)
Uhr(en)
gelbe und rote Karten
Notizblock (oder ein sonstiges Mittel für Aufzeichnungen über das Spiel)
Weitere Ausrüstungsteile
Ebenfalls erlaubt sind:
Ausrüstung zur Kommunikation mit anderen Spieloffiziellen (Fahne mit Vibrations-/Piepsignal, Headset etc.),
elektronische Leistungs- und Aufzeichnungssysteme (EPTS) oder sonstige Geräte zur Kontrolle der Fitness.
Der Schiedsrichter und die weiteren Spieloffiziellen auf dem Spielfeld dürfen weder sonstige elektronische Geräte, auch keine Kameras, noch Schmuck tragen.
Die zulässigen Schiedsrichterzeichen sind den Grafiken zu entnehmen.
Weder der Schiedsrichter noch ein anderer Spieloffizieller haftet für:
Verletzungen von Spielern, Offiziellen oder Zuschauern,
Sachschäden jeglicher Art,
sonstige Schäden von Personen, Klubs, Unternehmen, Verbänden oder sonstigen Stellen, die auf eine Entscheidung gemäss den Spielregeln oder im Rahmen des gewöhnlichen Verfahrens zur Austragung, Durchführung oder Leitung eines Spiels zurückzuführen sind oder sein könnten.
Dazu gehören unter anderem die Entscheidungen:
ob der Zustand des Spielfelds oder von dessen Umgebung oder die Wetterbedingungen ein Spiel zulassen oder nicht,
ein Spiel aus einem beliebigen Grund abzubrechen,
ob die Spielfeldausstattung und der Ball spieltauglich sind,
das Spiel wegen Störung durch Zuschauer oder irgendeines Problems auf den Zuschauerrängen zu unterbrechen oder nicht,
das Spiel zu unterbrechen oder nicht, um einen verletzten Spieler zur Behandlung vom Platz bringen zu lassen,
zu verlangen, dass ein verletzter Spieler zur Behandlung vom Platz gebracht wird,
einem Spieler das Tragen bestimmter Kleidungs- und Ausrüstungsteile zu gestatten oder nicht,
soweit es in der Zuständigkeit des Schiedsrichters liegt, Personen (einschliesslich Teamoffiziellen, Stadionverantwortlichen, Sicherheitsbeauftragten, Fotografen und anderer Medienvertreter) den Aufenthalt in der Nähe des Spielfelds zu gestatten oder nicht,
die der Schiedsrichter in Übereinstimmung mit den Spielregeln oder seinen Pflichten trifft, die sich aus den Bestimmungen der FIFA, einer Konföderation, eines nationalen Fussballverbands oder den Wettbewerbsbestimmungen oder -reglementen ergeben, die für das jeweilige Spiel gelten.