Das VAR-Protokoll entspricht soweit möglich den Grundsätzen und der Philosophie der Spielregeln.
Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Organisator eines Spiels/Wettbewerbs sämtliche Anforderungen des Unterstützungs- und Bewilligungsprogramms zur VAR-Einführung (IAAP) (gemäss IAAP-Dokumenten der FIFA) erfüllt und die schriftliche Erlaubnis der FIFA erhalten hat.
Grundsätze
Für den Einsatz von VAR in Fussballspielen gelten mehrere Grundsätze, die bei jedem Spiel, in dem VAR zum Einsatz kommen, einzuhalten sind.
1. Ein VAR ist ein Spieloffizieller mit unabhängigem Zugang zu Spielaufnahmen, der den Schiedsrichter ausschliesslich in folgenden Situationen bei klaren und offensichtlichen Fehlentscheidungen oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen unterstützen darf:
a. Tor/kein Tor
b. Strafstoss/kein Strafstoss
c. direkte rote Karte (nicht bei zweiter Verwarnung)
d. Spielerverwechslung (bei Verwarnung oder Feldverweis für den falschen Spieler)
2. Der Schiedsrichter muss immer eine Entscheidung fällen, d. h., er darf nicht auf eine Entscheidung verzichten, um dann mithilfe des VAR eine Entscheidung zu fällen. Eine Entscheidung, das Spiel nach einem mutmasslichen Vergehen weiterlaufen zu lassen, darf überprüft werden.
3. Der ursprüngliche Schiedsrichterentscheid darf nur geändert werden, wenn die Videoaufnahmen eindeutig belegen, dass eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung vorliegt.
4. Nur der Schiedsrichter darf eine Videoüberprüfung einleiten. Der VAR (und andere Spieloffizielle) darf dem Schiedsrichter eine Videoüberprüfung lediglich empfehlen.
5. Die endgültige Entscheidung fällt immer der Schiedsrichter, entweder aufgrund der Informationen des VAR oder nach eigener Videoüberprüfung am Spielfeldrand.
6. Für die Videoüberprüfung gibt es keine zeitliche Einschränkung, denn Genauigkeit ist wichtiger als Geschwindigkeit.
7. Die Spieler und Teamoffiziellen dürfen den Schiedsrichter weder bedrängen noch zur Videoüberprüfung auffordern noch versuchen, die Videoüberprüfung oder die endgültige Entscheidung zu beeinflussen.
8. Aus Gründen der Transparenz muss der Schiedsrichter bei einer Videoüberprüfung immer sichtbar sein.
9. Läuft das Spiel nach einem Vorfall, der anschliessend überprüft wird, weiter, bleiben sämtliche Disziplinarmassnahmen, die seit diesem Vorfall ergriffen oder erforderlich wurden, gültig, selbst wenn die ursprüngliche Entscheidung geändert wird (Ausnahme: Verwarnung/Feldverweis nach dem Verhindern eines aussichtsreichen Angriffs oder dem Vereiteln einer offensichtlichen Torchance).
10. Wurde das Spiel unterbrochen und bereits fortgesetzt, darf der Schiedsrichter nur im Fall von Spielerverwechslungen oder möglichen feldverweiswürdigen Vergehen (wegen einer Tätlichkeit, Anspuckens oder Beissens des Gegners oder einer äusserst anstössigen, beleidigenden und/oder schmähende Handlung) eine Videoüberprüfung vornehmen.
11. Der Zeitraum vor und nach einem Vorfall, der überprüft werden darf, wird in den Spielregeln sowie im VAR-Protokoll geregelt.
12. Da der VAR automatisch jede Spielsituation/Entscheidung sichtet, gibt es für Trainer und Spieler keinen Anlass, eine Videoüberprüfung zu fordern.