Der IFAB hat bei der 138. Jahresversammlung, die vom schottischen Fussballverband in Loch Lomond durchgeführt wurde, mehrere Änderungen und Präzisierungen an den Spielregeln in Bezug auf dauerhafte Auswechslungen bei Gehirnerschütterungen, Ausrüstung der Spieler, Fouls und Fehlverhalten sowie Strafstösse verabschiedet.
Tests bestätigt
Detaillierte Protokolle für drei Testreihen zur Verbesserung des Teilnehmerverhaltens in nationalen Wettbewerben unter den beiden obersten Spielklassen wurden bewilligt, namentlich:
- Nur der Teamkapitän darf sich in bestimmten Situationen an den Schiedsrichter wenden.
- Die Einführung von Denkpausen, bei denen der Schiedsrichter die Teams anweisen darf, sich in den eigenen Strafraum zu begeben.
- Erhöhung des Zeitlimits für das Ballhalten des Torhüters auf acht Sekunden. Andernfalls geht der Ballbesitz über eine alternative Spielfortsetzung an das gegnerische Team.
Die bestehenden Richtlinien für Zeitstrafen im Jugend- und Amateurfussball wurden verbessert. Eine mögliche breitere Anwendung wird erst geprüft, nachdem die Folgen dieser Änderungen analysiert wurden.
Der IFAB beschloss, die FIFA-Tests zur Mitteilung endgültiger Entscheidungen sowie der Gründe durch den Schiedsrichter nach einem Review (Videoüberprüfung) oder einem längeren Check (Videosichtung) durch den Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) auf weitere Wettbewerbe auszudehnen. Wettbewerbe benötigen dafür die Erlaubnis des IFAB und müssen sich zur Einhaltung der Schiedsrichter- und Technologierichtlinien verpflichten.
Änderungen und Präzisierungen an den Spielregeln 2024/25
In der neusten Ausgabe der Spielregeln, die am 1. Juli 2024 in Kraft tritt, wurden die folgenden Änderungen und Präzisierungen vorgenommen:
- Regel 3 – Spieler: Zusätzliche dauerhafte Auswechslungen bei Gehirnerschütterungen sind neu eine Option für Wettbewerbe gemäss den entsprechenden Protokollen.
- Regel 3 – Spieler und Regel 4 – Ausrüstung der Spieler: Jedes Team muss einen Teamkapitän haben, der ein identifizierendes Armband trägt.
- Regel 4 – Ausrüstung der Spieler: Die Spieler sind für die Grösse und Zweckdienlichkeit ihrer Schienbeinschoner selbst verantwortlich, wobei diese weiterhin zur zwingenden Ausrüstung gehören.
- Regel 12 – Fouls und sonstiges Fehlverhalten: Mit Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels, die mit einem Strafstoss geahndet werden, ist gleich zu verfahren wie mit Fouls bei einem Zweikampf um den Ball.
- Regel 14 – Strafstoss: Ein Teil des Balls muss die Mitte des Elfmeterpunkts berühren oder überragen. Vergehen von Feldspielern werden nur geahndet, wenn sie den Ausgang des Strafstosses beeinflussen.
Trotz des Inkrafttretens der Änderungen am 1. Juli 2024 können Organisatoren, deren Wettbewerbe vor diesem Datum beginnen, selbst entscheiden, ob sie die Änderungen bereits bei dieser oder erst der nächsten Ausgabe des Wettbewerbs anwenden.
Weitere Themen
Die FIFA bestätigte den Start einer globalen Kampagne zur besseren Sensibilisierung für die Symptome von Gehirnerschütterungen und deren fachmännischer Behandlung. Der IFAB verlangte für die nächste Jahresversammlung entsprechende medizinische Datenanalysen gemäss der diesbezüglichen Änderung an Regel 3.
Bei der Versammlung wurden die Mitglieder zudem über die Tests des englischen Fussballverbands auf Amateurstufe mit Bodycams sowie über die Tests eines Verbots absichtlicher Kopfbälle auf U-12-Stufe und darunter informiert. Ferner erhielt der IFAB einen Bericht über die Abseitstests auf U-18-Stufe in Italien und beschloss weitere Tests.
Bei der Jahresversammlung, die vom schottischen Fussballverband präsidiert und veranstaltet wurde, waren auch Vertreter der FIFA, des englischen, irischen und walisischen Fussballverbands sowie der IFAB-Administration zugegen. Der interimistische FIFA-Generalsekretär, Mattias Grafström, wurde als neuer Vorsitzender des IFAB-Vorstands bestätigt.