Bodycams im BreitenfussballBodycams im Breitenfussball
Überblick
- Zweck: Test des Einsatzes von Schiedsrichter-Bodycams im Breitenfussball zur Abschreckung vor körperlichen und verbalen Angriffen auf Spieloffizielle
- Zulassung: IFAB-Jahresversammlung im Juni 2022
- Testphase: laufend, wobei Rückmeldungen von teilnehmenden Wettbewerben gesammelt werden
- Testumfang: auf Breitenfussball begrenzt
- Kontakt: [email protected]
Hintergrund
Bei seiner Jahresversammlung 2022 hat der IFAB beschränkte Tests mit Schiedsrichter-Bodycams im Breitenfussball verabschiedet. Die Tests sind Teil der Bemühungen des IFAB, mögliche Massnahmen zur Verbesserung des Verhaltens von Spielern und Trainern während Spielen zu identifizieren.
Die Tests sollen zeigen, ob das Tragen und der Einsatz von Bodycams durch Schiedsrichter im Breitenfussball eine abschreckende Wirkung haben sowie:
- das Verhalten der Teilnehmer (Spieler und Trainer) gegenüber den Spieloffiziellen verbessern und
- den Spieloffiziellen einen gewissen Schutz bieten.
Die Kamera zeichnet die Perspektive des Schiedsrichters auf und ist so konzipiert, dass sie in einer professionellen Spielumgebung sicher und zuverlässig funktioniert.
Testprotokoll
Ausrüstung und Sicherheit
- Die Kameras müssen klein, leicht und sicher befestigt sein (am Kopf oder Oberkörper).
- Sie müssen die Sicherheits-, Komfort- und Leistungsstandards erfüllen.
- Sie dürfen weder das Sichtfeld noch die Bewegung des Schiedsrichters einschränken.
- Sie müssen für die gesamte Spieldauer wetter- und stossfest sein.
Nutzungsrichtlinien
- Die Aufnahmen dürfen zu Schulungszwecken, zur Analyse und zur kontrollierten Übertragungverwendet werden.
- Liveübertragungen sind auf genehmigte Situationen beschränkt.
- Jede Nutzung muss den Datenschutz- und Sicherheitsstandards entsprechen.
Technische Anforderungen
- Die Aufzeichnungen sind sicher aufzubewahren und entsprechend den Testrichtlinien zu behandeln.
- Störungen dürfen zu keinen Spielunterbrechungen führen. Reparaturen dürfen nur bei normalen Spielunterbrechungen durchgeführt werden.
Teilnahme und Zulassung
- Die Wettbewerbe müssen eine Teilnahme an den Tests über ihre nationalen Fussballverbände oder ihre Konföderation beim IFAB beantragen.
- Dieses Protokoll ist in allen Punkten einzuhalten. Abweichungen sind nur erlaubt, wenn sie vom IFAB schriftlich bewilligt wurden.
- Rückmeldungen und technische Daten müssen dem IFAB zur Prüfung vorgelegt werden.
Fragen oder Anträge zur Teilnahme an den Tests sind an [email protected] zu richten.