Schiedsrichter-Bodycams im Profifussball

Überblick

  • Zweck: Verbesserung des Zuschauererlebnisses, Vermittlung einzigartiger Schiedsrichterperspektiven, besseres Verständnis von Schiedsrichterentscheidungen und Bereitstellung von Lehrmaterial
  • Zulassung: IFAB-Jahresversammlung im März 2025
  • Testumfang: nationale und internationale Wettbewerbe weltweit
  • Testphase: laufend, wobei Rückmeldungen von teilnehmenden Wettbewerben gesammelt werden
  • Kontakt: [email protected]

Hintergrund

Nach erfolgreichen Tests mit Schiedsrichter-Bodycams bei der FIFA Klub-Weltmeisterschaft 2025™ für Spielübertragungen hat der IFAB die Tests ausgeweitet, damit nationale und internationale Wettbewerbe weltweit daran teilnehmen können.

Mit der Ausweitung dieser Tests, die bei der IFAB-Jahresversammlung im März 2025 ursprünglich nur für FIFA-Turniere bewilligt wurden, können mehr Wettbewerbe die Technologie testen und Erkenntnisse austauschen.

Erste Rückmeldungen haben Folgendes ergeben:

  • Nahaufnahmen aus der Ich-Perspektive bereichern das Zuschauererlebnis.
  • Einzigartige Schiedsrichterperspektiven veranschaulichen die athletischen Anforderungen und den Druck, in Sekundenbruchteilen Entscheidungen zu treffen.
  • Diese Aufnahmen bieten neues Potenzial bei Spielübertragungen für die Analyse nach dem Spiel und die TV-Produktion.

Leitlinien

Ausrüstung und Sicherheit

  • Die Kameras müssen den Blickwinkel des Schiedsrichters einfangen.
  • Sie müssen klein, leicht und sicher befestigt sein (am Kopf oder Oberkörper).
  • Sie dürfen weder das Sichtfeld noch die Bewegung des Schiedsrichters einschränken.
  • Sie müssen für die gesamte Spieldauer wetter- und stossfest sein.


Anforderungen an Technik und Übertragung

  • Das Signal muss mit dem System der gastgebenden Rundfunkanstalt synchronisiert sein.
  • Bei Live-Einsätzen muss der VAR auf das synchronisierte Signal zugreifen können.
  • Störungen dürfen zu keinen Spielunterbrechungen führen. Reparaturen dürfen nur bei normalen Spielunterbrechungen durchgeführt werden.


Nutzungsbestimmungen

  • Hauptsächliche Verwendung: Wiederholungen
  • Liveaufnahmen: nur in Ausnahmefällen (z. B. Weg zu On-field Review, festgelegte Momente vor/nach dem Spiel)
  • Unstrittige Szenen: ohne Genehmigung verwendbar
  • Potenziell strittige Inhalte: nur mit vorgängiger Genehmigung verwendbar
  • Strafraumszenen oder Feldverweise: erst nach Spielfortsetzung
  • Ton: nur für unstrittige Momente, von Livetönen wird abgeraten
  • Verboten: Aufnahmen in der Umkleidekabine und Liveübertragung der Gespräche mit dem VAR

Teilnahme und Zulassung

  • Die Wettbewerbe müssen eine Teilnahme an den Tests beim IFAB oder der FIFA beantragen.
  • Detaillierte technische Spezifikationen und Empfehlungen werden nach der Zulassung bereitgestellt.
  • Dieses Protokoll ist in allen Punkten einzuhalten. Abweichungen sind nur erlaubt, wenn sie vom IFAB bewilligt wurden.
  • Fragen oder Anträge zur Teilnahme an den Tests sind an [email protected] zu richten.

Häufige Fragen