Schiedsrichter-Bodycams im ProfifussballSchiedsrichter-Bodycams im Profifussball
Überblick
- Zweck: Verbesserung des Zuschauererlebnisses, Vermittlung einzigartiger Schiedsrichterperspektiven, besseres Verständnis von Schiedsrichterentscheidungen und Bereitstellung von Lehrmaterial
- Zulassung: IFAB-Jahresversammlung im März 2025
- Testumfang: nationale und internationale Wettbewerbe weltweit
- Testphase: laufend, wobei Rückmeldungen von teilnehmenden Wettbewerben gesammelt werden
- Kontakt: [email protected]
Hintergrund
Nach erfolgreichen Tests mit Schiedsrichter-Bodycams bei der FIFA Klub-Weltmeisterschaft 2025™ für Spielübertragungen hat der IFAB die Tests ausgeweitet, damit nationale und internationale Wettbewerbe weltweit daran teilnehmen können.
Mit der Ausweitung dieser Tests, die bei der IFAB-Jahresversammlung im März 2025 ursprünglich nur für FIFA-Turniere bewilligt wurden, können mehr Wettbewerbe die Technologie testen und Erkenntnisse austauschen.
Erste Rückmeldungen haben Folgendes ergeben:
- Nahaufnahmen aus der Ich-Perspektive bereichern das Zuschauererlebnis.
- Einzigartige Schiedsrichterperspektiven veranschaulichen die athletischen Anforderungen und den Druck, in Sekundenbruchteilen Entscheidungen zu treffen.
- Diese Aufnahmen bieten neues Potenzial bei Spielübertragungen für die Analyse nach dem Spiel und die TV-Produktion.
Leitlinien
Ausrüstung und Sicherheit
- Die Kameras müssen den Blickwinkel des Schiedsrichters einfangen.
- Sie müssen klein, leicht und sicher befestigt sein (am Kopf oder Oberkörper).
- Sie dürfen weder das Sichtfeld noch die Bewegung des Schiedsrichters einschränken.
- Sie müssen für die gesamte Spieldauer wetter- und stossfest sein.
Anforderungen an Technik und Übertragung
- Das Signal muss mit dem System der gastgebenden Rundfunkanstalt synchronisiert sein.
- Bei Live-Einsätzen muss der VAR auf das synchronisierte Signal zugreifen können.
- Störungen dürfen zu keinen Spielunterbrechungen führen. Reparaturen dürfen nur bei normalen Spielunterbrechungen durchgeführt werden.
Nutzungsbestimmungen
- Hauptsächliche Verwendung: Wiederholungen
- Liveaufnahmen: nur in Ausnahmefällen (z. B. Weg zu On-field Review, festgelegte Momente vor/nach dem Spiel)
- Unstrittige Szenen: ohne Genehmigung verwendbar
- Potenziell strittige Inhalte: nur mit vorgängiger Genehmigung verwendbar
- Strafraumszenen oder Feldverweise: erst nach Spielfortsetzung
- Ton: nur für unstrittige Momente, von Livetönen wird abgeraten
- Verboten: Aufnahmen in der Umkleidekabine und Liveübertragung der Gespräche mit dem VAR
Teilnahme und Zulassung
- Die Wettbewerbe müssen eine Teilnahme an den Tests beim IFAB oder der FIFA beantragen.
- Detaillierte technische Spezifikationen und Empfehlungen werden nach der Zulassung bereitgestellt.
- Dieses Protokoll ist in allen Punkten einzuhalten. Abweichungen sind nur erlaubt, wenn sie vom IFAB bewilligt wurden.
- Fragen oder Anträge zur Teilnahme an den Tests sind an [email protected] zu richten.