BeruhigungspausenBeruhigungs-pausen
Hintergrund der Tests
Gemäss Regel 5 darf der Schiedsrichter ein Spiel aufgrund unzulässiger äusserer Einflüsse (z. B. Fehlverhalten der Zuschauer) unterbrechen, aussetzen oder abbrechen. Bisweilen führt aber auch das Verhalten der Teilnehmer (Spieler und Teamoffizielle) zu heftigen Auseinandersetzungen, die die Sicherheit der Spieler und Spieloffiziellen gefährden.
In solchen Situationen kann es sinnvoll sein, das Spiel offiziell auszusetzen, um die Gemüter und Emotionen zu beruhigen. Etwaige offizielle Beruhigungspausen sollen dem Schiedsrichter somit dabei helfen, weitere Konfrontationen zu verhindern, ohne das Spiel abbrechen zu müssen.
Mit der Einführung von Beruhigungspausen müssen die Kapitäne und Trainer dafür sorgen, dass sich ihre Mitspieler und Teamoffiziellen angemessen verhalten.
Testprotokoll
Es gilt folgendes Verfahren:
- Der Schiedsrichter pfeift und zeigt mit dem folgenden neuen Zeichen eine Beruhigungspause an:
- Er hebt beide Arme über den Kopf und überkreuzt die Handgelenke.
- Anschliessend streckt er die Arme auf Schulterhöhe voneinander weg und deutet mit einer seitlichen Stossbewegung an, dass sich die Spieler in ihren jeweiligen Strafraum (oder in einen vom Schiedsrichter aus Sicherheitsgründen bezeichneten anderen Bereich) begeben müssen.
- Nach diesem Zeichen müssen sich alle Spieler zur Vermeidung weiterer Konfrontationen mit Zuschauern und gegnerischen Teamoffiziellen in ihren jeweiligen Strafraum begeben und dort bleiben.
- Widersetzt sich ein Spieler der Aufforderung, im Strafraum zu bleiben, kann er verwarnt werden.
- Die beiden Kapitäne, die beiden Trainer und etwaige weitere vom Schiedsrichter zugelassene Personen (z. B. Delegierte oder Sicherheitskräfte) gehen zum Schiedsrichter und zu den weiteren Spieloffiziellen in den Mittelkreis, wo der Schiedsrichter den Grund für die Aussetzung des Spiels und das weitere Vorgehen erklärt.
- Alle weiteren Teamoffiziellen, Einwechselspieler und ausgewechselten Spieler müssen ausserhalb des Spielfelds in der technischen Zone bleiben (sofern vorhanden). Ausgenommen davon ist ein Teamoffizieller, der die eigenen Spieler mit Getränken versorgen und/oder verletzte Spieler untersuchen oder behandeln darf.
- Der Schiedsrichter informiert die Kapitäne und Trainer über die voraussichtliche Dauer der Beruhigungspause, die er aufgrund der Art und des Ausmasses der Konfrontation und anderer Faktoren, etwa des Wetters (bei Kälte oder Nässe sollte die Denkpause kürzer sein als bei warmer Witterung), festlegt.
- Der Schiedsrichter fordert die Kapitäne und Trainer auf, ihre Spieler aufzufordern, sich nach Wiederaufnahme des Spiels angemessen und ruhig zu verhalten, um Verletzungen und/oder einen Spielabbruch zu verhindern.
- Wenn das Spiel nach Meinung des Schiedsrichters fortgesetzt werden kann, ruft er die Kapitäne zu sich in den Mittelkreis und informiert sie über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Spiels, damit sich die Spieler zur Vorbeugung von Verletzungen gegebenenfalls kurz aufwärmen können.
- Pro Spiel sind maximal zwei Beruhigungspausen zulässig.
- Wenn der Schiedsrichter zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Anordnung von zwei Beruhigungspausen der Meinung ist, dass die Fortsetzung des Spiels nicht zielführend ist, bricht er das Spiel ab.
- Der Schiedsrichter darf ein Spiel gegebenenfalls auch ohne Anordnung von Beruhigungspausen oder während/nach einer Denkpause abbrechen.
- Der Schiedsrichter muss den genauen Ablauf etwaiger Beruhigungspausen im Spielbericht festhalten.
Aussetzen des Spiels aufgrund äusserer Einflüsse (Nichtteilnehmer)
- Wenn der Schiedsrichter entscheidet, das Spiel aufgrund äusserer Einflüsse auszusetzen, zeigt er dies mit dem ersten Teil des oben beschriebenen neuen Zeichens an, d. h., indem er beide Arme über den Kopf hebt und die Handgelenke überkreuzt.
- Anschliessend informiert er die Spieler, wohin sie sich begeben sollen, wobei er sie aus Sicherheitsgründen in die Umkleidekabinen oder den Tunnelbereich statt in den jeweiligen Strafraum schicken kann.
Zulassung, Organisation und Rückmeldungen
Diese Tests werden nur bei Wettbewerben durchgeführt, an denen keine Teams der höchsten zwei Ligen oder A-Nationalteams teilnehmen.
Die Wettbewerbe müssen sich in allen Punkten an dieses Protokoll halten. Abweichungen sind nur erlaubt, wenn sie vom IFAB schriftlich bewilligt wurden.
Eine Teilnahme an den Tests müssen die Wettbewerbsorganisatoren über ihre nationalen Fussballverbände oder gegebenenfalls über ihre Konföderation unter Angabe der beteiligten Wettbewerbe beantragen. Der IFAB kann weitere Informationen verlangen.
Der IFAB bewilligt grundsätzlich die Teilnahme, sofern die Wettbewerbsorganisatoren die erforderlichen Verpflichtungen erfüllen. So müssen sie auf Anfrage des IFAB etwa Rückmeldungen, Informationen oder Daten zur Auswertung der Tests liefern.
Fragen oder Anträge zur Teilnahme an den Tests sind an [email protected] zu richten.