ABSICHTLICHES KÖPFEN

Überblick

  • Zweck: Verringerung möglicher Gesundheitsrisiken durch die Einschränkung von absichtlichen Kopfbällen im Jugendfussball
  • Zulassung: IFAB-Jahresgeschäftssitzung im Januar 2023
  • Testumfang: auf Breitenfussball-Wettbewerbe und -Spiele bis und mit U-12-Stufe beschränkt
  • Testphase: laufend, wobei Rückmeldungen von teilnehmenden Wettbewerben gesammelt werden
  • Kontakt: [email protected]

Hintergrund

Mögliche langfristige gesundheitliche Auswirkungen von wiederholten Kopfstössen im Fussball, insbesondere bei Kindern, sind Anlass für die Tests zur Einschränkung von absichtlichen Kopfbällen im Jugendfussball.

Ein Verbot von absichtlichen Kopfbällen bannt zwar gewisse Gefahren, verursacht womöglich aber andere, etwa wenn ein Spieler beim Versuch, einen hohen Ball mit dem Fuss zu spielen, sich (z. B. durch einen Sturz) oder einen anderen Spieler verletzt (z. B. durch einen Tritt gegen den Kopf oder Oberkörper).

Bei einem etwaigen Kopfballverbot ist daher zu berücksichtigen, wie gefährlich Kopfbälle je nach Alter tatsächlich sind, ob ungewollt andere Gefahren entstehen könnten und inwiefern sich ein Verbot auf allen Stufen auf die Art des Fussballspielens auswirken könnte.

Aufgrund der Bedeutung dieser Thematik hat der IFAB eine Testreihe bewilligt, bei der die Auswirkungen einer Ahndung absichtlicher Kopfbälle mit einem indirekten Freistoss* untersucht werden sollen. Die Tests erfolgen bei Wettbewerben und Spielen der Altersklassen bis und mit U-12, in denen das Kopfballspiel bereits im Training eingeschränkt ist.

*Ein direkter Freistoss (und insbesondere ein Strafstoss für einen Kopfball im eigenen Strafraum) wurde als zu harte Strafe für solch junge Spieler erachtet.

Testprotokoll

Wichtigste Anpassung

  • Bei Spielen in den angegebenen Altersklassen (gemäss Wettbewerb mit einer Testzulassung) sind keine absichtlichen Kopfbälle erlaubt.


Massnahmen des Schiedsrichters

  • Wenn ein Spieler den Ball absichtlich köpft, wird dem gegnerischen Team ein indirekter Freistossvom Ort des Vergehens zugesprochen.
  • Erfolgt der absichtliche Kopfball im Strafraum des verteidigenden Teams, wird der Freistoss von der nächstgelegenen Stelle auf der Strafraumlinie parallel zur Seitenlinie ausgeführt.


Präzisierungen

  • Versehentliche Ballberührung mit dem Kopf werden nicht geahndet.
  • Natürliche Bewegungen mit dem Kopf bei Stürzen sowie das Abschirmen oder versehentliches Ablenken des Balls gelten nicht als absichtliche Kopfbälle.
Protocol A

Teilnahme und Zulassung

  • Die Wettbewerbe müssen eine Teilnahme an den Tests über ihre nationalen Fussballverbände oder ihre Konföderation beim IFAB beantragen.
  • Dieses Protokoll ist in allen Punkten einzuhalten. Abweichungen sind nur erlaubt, wenn sie vom IFAB schriftlich bewilligt wurden.
  • Rückmeldungen und technische Daten müssen dem IFAB zur Prüfung vorgelegt werden.

Fragen oder Anträge zur Teilnahme an den Tests sind an [email protected] zu richten.

Häufige Fragen