VAR – Vergehen der angreifenden Mannschaft, bevor der Ball im Spiel ist

Überblick

  • Zweck: dem VAR zu ermöglichen, in begrenzten Situationen einzugreifen, wenn ein Angreifer bei einem Offensivfreistoss oder Eckstoss ein Vergehen begeht, bevor der Ball im Spiel ist, und dieses Vergehen direkte und unmittelbare Auswirkungen auf ein Tor, einen Strafstoss oder bestimmte Situationen mit einer roten Karte hat
  • Zulassung: IFAB-Sondersitzung (April 2026)
  • Testumfang: nur bei Wettbewerben, an denen keine Teams der höchsten zwei Ligen oder A-Nationalteams teilnehmen
  • Testphase: laufend, wobei Rückmeldungen von teilnehmenden Wettbewerben gesammelt werden
  • Kontakt: [email protected]

Hintergrund

Es ist ein zunehmender Trend festzustellen, dass Angreifer bei Offensivfreistössen und Eckstössen Verteidiger taktisch foulen, bevor der Ball im Spiel ist, unter anderem durch:

  • Halten
  • Ziehen
  • Stossen
  • Blocken


Diese Handlungen können zu
einem Tor, einer Torchance oder einer Strafstosssituation beitragen.

Für die Spieloffiziellen auf dem Spielfeld kann es aus folgenden Gründen schwierig sein, diese Vergehen zu erkennen:

  • Eine grosse Zahl von Spielern kann sich im Strafraum oder in dessen Nähe befinden.
  • Spieler sind über einen grossen Bereich verteilt und bewegen sich in unterschiedliche Richtungen.
  • Viele Spieler einander gleichzeitig halten oder stossen können.


Gemäss dem bestehenden VAR-Protokoll kann der VAR bereits eingreifen, wenn ein Vergehen, bevor der Ball im Spiel ist:

  • ein mögliches feldverweiswürdiges Vergehen wegen einer Tätlichkeit, Anspuckens, Beissens oder einer äusserst anstössigen, beleidigenden und/oder schmähenden Handlung darstellt; oder
  • während oder nach der Ausführung andauert.


Dieser Test erweitert die Umstände, unter denen der VAR eingreifen darf, auf Situationen, in denen der Schiedsrichter das Zeichen zur Ausführung gegeben hat, ein Vergehen des angreifenden Teams begangen wird, bevor der Ball im Spiel ist, und dieses Vergehen
direkte und unmittelbare Auswirkungen auf den anschliessenden Ausgang hat.

Testprotokoll

Wann der VAR eingreifen darf

Wenn ein Angreifer bei einem Offensivfreistoss oder Eckstoss ein Vergehen begeht, bevor der Ball im Spiel ist, und die Spieloffiziellen auf dem Spielfeld dieses Vergehen nicht erkennen, darf der VAR eingreifen und ein On-field Review (OFR) empfehlen, wenn das Vergehen:

  • während oder nach dem Spielen des Balls andauert; und/oder
  • nach dem Zeichen des Schiedsrichters — per Hand-/Armzeichen und/oder Pfiff — zur Ausführung erfolgt und direkte und unmittelbare Auswirkungen (siehe unten) hat.


Dies gilt zusätzlich zu den bestehenden Bestimmungen des VAR-Protokolls, wonach der VAR bei einem möglichen feldverweiswürdigen Vergehen eingreifen darf, das Folgendes betrifft:

    • Tätlichkeit
    • Anspucken
    • Beissen
    • Äusserst anstössige, beleidigende und/oder schmähende Handlung(en); und/oder
    • Direkte und unmittelbare Auswirkungen

Das Vergehen kann überprüft werden, wenn es:

  • dem angreifenden Team dabei hilft, ein Tor zu erzielen oder zu einer Torchance zu kommen; und/oder
  • die Fähigkeit des verteidigenden Teams negativ beeinträchtigt, ein Tor zu verhindern; und/oder
  • dazu führt, dass das verteidigende Team:
    • einen Strafstoss verursacht; und/oder
    • ein DOGSO-Vergehen mit roter Karte begeht; und/oder
    • ein DOGSO- oder SPA-Vergehen mit zweiter gelber Karte begeht.


On-field Review und Ergebnis

Erkennt der VAR ein solches Vergehen, kann er ein OFR empfehlen. Entscheidet der Schiedsrichter nach dem OFR, dass ein Vergehen begangen wurde:

  • Die angemessene Disziplinarmassnahme wird ergriffen oder aufgehoben.
  • Die Ausführung wird wiederholt, gemäss Regel 8, wenn das Vergehen begangen wurde, bevor der Ball im Spiel war.
  • Wenn das Vergehen während oder nach dem Spielen des Balls andauerte, wird stattdessen dem verteidigenden Team ein Freistoss zugesprochen.
Protocol A

Teilnahme und Zulassung

  • Die Wettbewerbe müssen eine Teilnahme an den Tests über ihren nationalen Fussballverband oder ihre Konföderation beim IFAB beantragen.
  • Dieses Protokoll ist in allen Punkten einzuhalten. Abweichungen sind nur erlaubt, wenn sie vom IFAB schriftlich bewilligt wurden.
  • Rückmeldungen und technische Daten müssen dem IFAB zur Prüfung vorgelegt werden.

Fragen oder Anträge zur Teilnahme an den Tests sind an [email protected] zu richten.

Häufige Fragen